Mittags- und Ruhezeiten sind auch beim Rasenmähen zu beachten
Späte Sonnenuntergänge und laue Temperaturen – alles das lädt am frühen Abend dazu ein, mehr Zeit draußen zu verbingen und manchmal auch Garten und Co. noch bis in die späteren Abendstunden zu pflegen. Dabei müssen allerdings die gültigen Ruhezeiten beachtet werden, wie die Ordnungsbehörde der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf mitteilt.
Rasenmähen, Häckseln und Hecke schneiden sind damit gem. § 12 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf verboten. Darin heißt es nämlich, dass Arbeiten im Garten mit Maschinen, wie z.B. Rasenmäher oder motorbetriebenen Sägen nur in der Zeit zwischen 07.00 und 13.00 Uhr und 14.00 Uhr und 19.00 Uhr gestattet sind. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Ordnungsbehörde bittet um Beachtung, insbesondere auch im Hinblick auf die Rücksichtnahme der Nachbarn in der Umgebung.