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Gewerbean-, ab- und ummeldungen

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Dokumente:

Auf dieser Seite erhalten Sie die erforderlichen Formulare für Ihre Gewerbean-, ab- oder ummeldung. Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und geben Sie diesen im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten persönlich ab. Bitte beachten Sie, dass für die Meldung und zur weiteren Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig wird. Mit der Abgabe erklären Sie auch, die beigefügten Hinweise gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

Ansprechpartner:

Bürgerbüro Stadtoldendorf
Tel. (05532) 9005-243, 9005-244, 9005-245

Bürgerbüro Eschershausen
Tel. (05532) 9005-445, 9005-449

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