Bauleitplanung der Stadt Eschershausen: Bebauungsplan Nr. 035 „Schulzentrum“ – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 035 “Schulzentrum“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Weiterhin wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Eschershausen, südlich der Kreissporthalle und westlich des Wohngebiets „Auf der Steine“. In das Plangebiet ist der Bereich des Elsnerwegs einbezogen worden, der von der Bundesstraße 64 abzweigt. Das Areal umfasst insgesamt eine ca. 3,28 ha große Fläche. Das Plangebiet und ist in der folgenden Karte durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Schulzentrums sowie zur verkehrlichen Anbindung über den Elsnerweg, zu schaffen. Das Schulzentrum ist durch den Landkreis Holzminden derzeit als vierzügige Oberschule mit gymnasialem Zweig geplant. Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf führt im Parallelverfahren die 6. Änderung des Flächennutzungsplans durch.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 035 „Schulzentrum“ und der Begründung werden im Internet der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf veröffentlicht. Die Unterlagen können ab dem 29.07.2025 im Internet unter www.samtgemeindeverwaltung.de Menüpunkt: Aktuelles, Unterpunkt: Bauleitplanung eingesehen werden. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 035 und der Begründung in der Zeit vom 05.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 im Rathaus Eschershausen, Bauamtsbüro, Raum 1.7, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme im Rathaus Eschershausen ist während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch an bauamt@eschershausen-stadtoldendorf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Eschershausen-Stadtoldendorf, den 29.07.2025
gez. Robert Kumlehn
Stadtdirektor