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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf gefasst.

Dies betrifft die folgenden Teilbereiche:

5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen
– Teiländerungsbereich 1: „Auf der Großen Breite“, Gemeinde Lüerdissen
– Teiländerungsbereich 2: „Kreisel Süd“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 3: „Kreisel Ost“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 4: „Wäscheweg“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 5: „Auf dem Kirchberg“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 6: „Holzer Straße“, Stadt Eschershausen

3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
– Teiländerungsbereich 7: „Linnenkämper Straße“, Stadt Stadtoldendorf
– Teiländerungsbereich 8: „Rosenbuschweg“, Stadt Stadtoldendorf

Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf will der Öffentlichkeit frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 (1) BauGB).

Bürgerinnen und Bürger können bis um 23. Februar 2024 eine Stellungnahme abgeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich an die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de bis zum 23.02.2024 zugesandt werden.

Bei weiteren Fragen steht auch das Bauamt der Samtgemeinde unter bauamt@eschershausen-stadtoldendorf.de zur Verfügung.

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