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Bekanntmachung der Stadt Stadtoldendorf über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 034 „Rosenbusch-Süd“, hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 034 „Rosenbusch-Süd“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil von Stadtoldendorf, südlich des Rosenbuschweges, in direkter Anbindung an den Sundernblick und gegenüber des Baugebietes „Bülte“. Es ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Deckung der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.

Der Planentwurf mit Begründung liegt im Rathaus der Stadt Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, im Bürgerbüro in der Zeit

vom 14. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021

während der Sprechzeiten

montags-donnerstags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr

und                                         13.00 Uhr – 16.30 Uhr (außer mittwochs)

freitags                                   07.30 Uhr – 12.00 Uhr

zur Einsicht aus.

Wegen des Corona-Infektionsgeschehens sind Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 05532/9005-243 zu vereinbaren. Es wird daher darum gebeten, diese Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen vorrangig im Internet unter www.eschershausen-stadtoldendorf.de Menüpunkt Bauen und Wohnen, Unterpunkt Bauleitplanung einzusehen.

Für die vorstehende Bauleitplanung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Holzminden (Stand: 1996) (Umsetzung der Landschaftspflege auf regionaler Ebene mit einer zielorientierten Erfassung und Bewertung vorhandener Schutzgüter. Darstellung des Zustandes von Natur und Landschaft, Schutzgebietskonzept, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen)
  • Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
  • Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Holzminden, Stand Entwurf 2020 (Grundsätze und Ziele der Raumordnung hinsichtlich Siedlungsentwicklung, Gewerbe, Verkehr und Natur)
  • Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017
  • „Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. „Rosenbusch-Süd“ der Stadt Stadtoldendorf, erarbeitet durch Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Garbsen, 19.09.2019
  • Bedarfsermittlung Wohnbauflächen 2018 – 2025 Stadtoldendorf, erarbeitet durch Planerwerkstatt 3, Hannover, November 2018
  • weitere umweltrelevante Informationen: „Umweltbericht“ Bebauungsplan Nr. 34 in der Begründung integriert (Planungsbüro Lauterbach, Hameln 2020)

Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern. Weiterhin enthält der Umweltbericht die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in den Naturhaushalt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

  • Regionalplanung: Hinweis zu der Siedlungsentwicklung, der Auseinandersetzung mit dem Bedarf einer zusätzlichen Bauflächenausweisung, Standortwahl und dem Regionalen Raumordnungsprogramm (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 14.01.2020)
  • Umwelt- und Naturschutz: Hinweis zum Waldabstand, Gestaltung Waldrand, Hinweis auf das Vogelschutzgebiet V 68 Sollingvorland (Landkreis Holzminden, UNB, Schreiben vom 14.01.2020)
  • Lärmimmissionen: Hinweis auf Sportschießanlage und Gewerbebetriebe in Teilbereich „Rosenbusch-Süd“ (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Schreiben vom 17.12.2019, Landkreis Holzminden Schreiben vom 14.01.2020)
  • Baugrund: Hinweise zu Erdfallgefährdungskategorien und Hinweise zum Baugrund (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Schreiben vom 20.01.2020)
  • Landwirtschaft/Bodenschutz: Hinweise zum vorbeugenden Bodenschutz (Landkreis Holzminden, UWB, Schreiben vom 14.01.2020) Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen und schutzwürdige Böden, Hinweise zum Ertragspotential (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Schreiben vom 20.01.2020)

Hinweis auf Tierhaltung in der Nachbarschaft (Ein Bürger mit Schreiben vom 20.02.2020)

  • Technische Infrastruktur: Hinweise zur Ver- und Entsorgung, insb. Abwasserbeseitigung (Ein Bürger, mit Schreiben vom 14.01.2020)

Hinweis zu Erdarbeiten und Bepflanzungen von Schutzstreifen von Leitungen (Westfalen Weser Netz Schreiben vom 04.02.2020)

  • Klimaschutz: Hinweise zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 14.01.2020)
  • Entwässerung: Hinweise zum Niederschlagswasser (Landkreis Holzminden, UWB, Schreiben vom 14.01.2020)

Zu dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung können in der Zeit vom 14. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021 Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stadtoldendorf, den 25.11.2020

Der Stadtdirektor
In Vertretung
gez.: Schaper
(Schaper)

 

Hinweis: Die Frist für die Einbringung von Anregungen und Bedenken ist bis zum 05. Februar 2021 verlängert.

 

 

 

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