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Bekanntmachung der Gemeinde Lenne zum Bebauungsplan Nr. 7 „Auf der Breite III“

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lenne

Bebauungsplan Nr. 7 „Auf der Breite III“ mit Örtlichen Bauvorschriften, OT. Lenne

Der Rat der Gemeinde Lenne hat am 20.04.2021 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 7 “Auf der Breite III“ mit Örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 7 „Auf der Breite III“ liegt in der Zeit

vom 27.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021

im Büro der Gemeinde Lenne, Lennetalstraße 11, 37627 Lenne während der Dienstzeiten (montags und donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Der Entwurf der o.g. Bauleitplanung kann zusätzlich auch bis einschließlich 30.06.2021 im Internet unter https://samtgemeindeverwaltung.de/dokumente/bplan7lenne/  eingesehen werden. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsicht momentan, aufgrund der Corona-Pandemie, nur nach vorheriger telefonische Absprache gewährt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Lenne, östlich der Straße „Zum Hackelberg“. Es umfasst die Flurstücke 288/82, 288/83, 288/84, 288/95, 288/103, 289/21, 290/25, 291/14, 292/16, 293/24, 293/27, 294/15 und 295/1 sowie teilweise das Flurstück 293/19 der Flur 6 der Gemarkung Lenne. Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereiches sind der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,26 ha.

Ziele und Zwecke:

Die Gemeinde Lenne beabsichtigt, für die künftige städtebauliche Entwicklung weiteres Wohnbauland bereitzustellen. Aufgrund der Nähe der angrenzenden Siedlungsflächen und der Erschließungsmöglichkeit über bereits vorhandene Straßen bietet sich der Planbereich zur Siedlungserweiterung an. Da es sich hier um eine ortsnahe Fläche handelt, ist die Inanspruchnahme dieser Fläche vertretbar. Ziel der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohngebietsentwicklung zu schaffen.

Aufgrund der städtebaulichen Zielsetzung, das Plangebiet für Wohnnutzungen zu sichern und zu entwickeln, wird im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Für die vorstehende Bauleitplanung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

• Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), 2017
• Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Holzminden, Stand: Entwurf 07/2019
• Landschaftsrahmenplan des Landkreises Holzminden, Stand 1996
• weitere umweltrelevanten Informationen: „Umweltbericht“ für den Bebauungsplan Nr. 7 in der Begründung integriert (Planungsbüro Lauterbach, Hameln 2021) Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern. Weiterhin enthält der Umweltbericht die Darlegung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in den Naturhaushalt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

• Regionalplanung: Hinweis zu der Siedlungsentwicklung sowie der Auseinandersetzung mit dem Flächenbedarf (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 22.02.2021)
• Klimaschutz: Hinweise zum Klimawandel und Flächenverbrauch (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 22.02.2021)
• Umwelt- und Naturschutz: Hinweise zur Kompensation und zur Pflanzenauswahl (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 22.02.2021, BUND-Kreisgruppe, Schreiben vom 03.12.2020)
• Bundeswehrbelange: Hinweise auf einen Hubschraubertiefflugkorridor und ein Interessengebiet der Militärischen Radaranlage Auenhausen (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 04.11.2020
• Kampfmittel: Allgemeine Hinweise zum Thema Kampfmittel und Empfehlungen zur Luftbildauswertung LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 04.01.2021
• Landwirtschaft/Bodenschutz: Hinweise zu Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen und zum landwirtschaftlichen Ertragspotential (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Schreiben vom 04.12.2020, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 30.11.2020, Feldmarkinteressenschaft Lenne, Schreiben vom 20.08.2020)
• Bauwirtschaft: Hinweis zum Baugrund (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Schreiben vom 04.12.2020)
• Technische Infrastruktur: Hinweise zur Ausführungsebene (Landkreis Holzminden, Schreiben vom 22.02.2021; Westfalen Weser Netz GmbH Schreiben vom 20.11.2020; Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 25.11.2020, Telekom, Schreiben vom 03.12.2020)

Lenne, den 17.05.2021

Gemeinde Lenne

gez. Steenbock
– Bürgermeister –

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