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Bauleitplanung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehem. SG Eschershausen – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung

 

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf:

  1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Samtgemeinde Eschershausen (Bereich des Wanderparkplatzes und der Tinyhouse-Siedlung Ith)

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Hintergrund der Planung:

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Samtgemeinde Eschershausen gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Gemeinsam mit einem privaten Vorhabenträger plant die Gemeinde Holzen auf dem Ith die Entwicklung eines Wanderparkplatzes und einer Tinyhouse-Siedlung an der Bergseitenstraße. Der Wanderparkplatz wird auf dem Flurstück 83/26 von der Gemeinde errichtet, während die Tinyhouse-Siedlung durch den Vorhabenträger auf dem Flurstück 59/4 realisiert wird. Die Erschließung erfolgt über die Bergseitenstraße (Flurstücke 55/2, 84/5, 128/3 und 135/9).

Das Projekt der Tinyhouse-Siedlung mit dem Namen „AUSZEITH“ verfolgt das Ziel, einen nachhaltigen Rückzugsort zu schaffen, der Erholung, Wohnen und Naturverbundenheit vereint. Die geplante Tinyhouse-Siedlung bietet die Möglichkeit, naturnahes und minimalistisches Wohnen in modernen, nachhaltigen Strukturen zu realisieren. Durch die schrittweise Aufbereitung des Geländes, den Bau mehrerer Tiny Houses und die Einrichtung von Stellplätzen für Vanlife-Reisende entsteht ein ökologisch bewusstes Konzept. Ergänzt wird das Vorhaben durch eine Versorgungsstation mit E-Bike-Ladestationen, Sitzgelegenheiten und Informationsmaterial. Langfristig sollen ein Teil der Tiny Houses nicht nur als Ferienunterkünfte, sondern auch als dauerhafte Wohnmöglichkeit für naturverbundene Menschen dienen.

Ergänzt wird dies durch die Errichtung eines Wanderparkplatzes, der eine geordnete Besucherlenkung ermöglicht und so zur Entlastung des Verkehrs und zum Schutz des sensiblen Naturschutzgebiets „Ithwiesen“ beiträgt.

Insgesamt entsteht so ein attraktives Naherholungsgebiet, das sowohl den Einwohnern als auch Besuchern neue Möglichkeiten der Freizeitgestaltung eröffnet, die regionale Wirtschaft durch neue touristische Angebote unterstützt und die nachhaltige Entwicklung der Region stärkt.

Das Plangebiet liegt derzeit im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB, da es weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB, noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB liegt. Der wirksame Flächennutzungsplan weist es als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Erholung und Bildung“ aus. Um die Entwicklung von Wohnbauflächen und den Wanderparkplatz zu ermöglichen, soll eine bauleitplanerische Aufbereitung erfolgen.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Kommunen verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um Baurecht zu schaffen, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt von der Gemeinde Holzen im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt am Rande des Naturschutzgebietes „Ithwiesen“, südlich der Bundesstraße 240 auf dem Höhenzug des Ith, einer landschaftlich reizvollen Region, die durch ihre naturnahe Umgebung geprägt ist. Im Osten grenzt direkt das Naturschutzgebiet an, während im Westen die Wohnsiedlung der Segelflugstraße angrenzt, wodurch eine Verbindung zwischen Naturraum und bestehender Bebauung gegeben ist.

Das Plangebiet umfasst vollständig das Flurstücke 59/4, Flur 10, Gemarkung Holzen Gemarkung Holzen (Tinyhouse-Siedlung) und teilweise das Flurstück 83/26, Flur 10, Gemarkung Holzen Gemarkung Holzen (Wanderparkplatz).

Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von ca. 0,74 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Übersichtskarte zu entnehmen.

Es liegt bereits eine faunistische Untersuchung der Umweltplanung Lichtenborn für das Plangebiet vor. Nach den Erkenntnissen der Kartierung sind beim Schutzgut Tiere und Pflanzen weder erhebliche Eingriffe noch artenschutzrechtliche Sachverhalte zu bewältigen.

Beteiligungsverfahren:

Die Samtgemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Hierzu werden die Unterlagen des Vorentwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 16.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026

auf der Homepage der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf unter

www.samtgemeindeverwaltung.de Menüpunkt: Aktuelles, Unterpunkt: Bauleitplanung

und unter der Homepage der Planungsgruppe Puche GmbH unter

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

veröffentlicht.

Zudem liegen die Unterlagen während der Dienststunden für jede Person an folgenden Örtlichkeiten öffentlich aus:

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Stadtoldendorf, Bürgerbüro, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf
Montag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Eschershausen, Bauamtsbüro, Raum 1.7, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während des o.g. Zeitraums können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen bevorzugt auf elektronischem Wege unter info@pg-puche.de abgeben.

Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Samtgemeinde unter den postalischen Adressen gegeben. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit Stellungnahmen an die Samtgemeinde oder zur Niederschrift unter den o.g. postalischen Adressen abzugeben:

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren ersetzen nicht die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, den 16.12.2025
Der Bürgermeister

gez.
Kumlehn

Übersichtskarte zur Lage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Ausschnitt aus der TK25 im Maßstab 1:25.000 (OpenStreetMap 2025)

 

Übersichtskarte zur geplanten Darstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Ausschnitt aus der AK5 im Maßstab 1:5.000 (LGLN 2025)

 

Dateien:

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