Bollerwagentour allenfalls zu zweit
Den Vatertag an Christi Himmelfahrt feierlich zu begehen, ist eine mittlerweile gut eingebürgerte Sitte, die laut Wikipedia Vätern in Österreich sogar eine Menge Geschenke einbringt. Dass der Tag hierzulande ausschließlich mit einer feuchtfröhlichen Wanderung begangen wird, hängt womöglich nicht zuletzt auch mit der Tatsache zusammen, dass viele der Feiernden ihre Elternschaft noch vor sich haben. Doch egal, ob das stimmt oder nicht: In diesem Jahr sind die Regeln aufgrund der Pandemie geändert. Falls die Feier nicht ernüchternd enden soll, muss sich an veränderte Regeln gehalten werden.
Eine Änderung der Regeln speziell für den öffentlichen Raum hat es bisher trotz guter Zahlen speziell im Landkreis Holzminden noch nicht gegeben. Die Eindämmung des Virus hat weiter Vorrang, durch die weitreichenden Lockerungen droht momentan immer noch eine zweite Welle an Neuinfektionen, die Gesundheitsamt, Krankhaus und Ärzt*innen schnell überfordern könnte.
Nach der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai sind Kontakte mit Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren. Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot gefährden, bleiben untersagt. Insbesondere Gruppenbildungen, Picknick und Grillen sind danach strikt verboten, höchstens zwei Personen, die nicht zusammen wohnen, dürfen gemeinsam unterwegs sein.
Für die obligatorische Bollerwagentour heißt das, dass diese in diesem Jahr wohl besser nicht angetreten werden sollte oder eben allenfalls zu zweit. Denn Polizei und Ordnungsämter haben zu Himmelfahrt ihre Einsatzkräfte noch einmal verstärkt und sind gehalten, Verstöße gegen die Corona-Regeln mit Ordnungsgeldern ab 150,- Euro zu ahnden.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Holzminden