Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Eschershausen: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 014 „Hüschebrink-Hohenwegsfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Hintergrund der Planung:
Der Rat der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 07.01.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 014 „Hüschebrink-Hohenwegsfeld“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadt Eschershausen beabsichtigt für Teilgebiete aus dem Bebauungsplan Nr. 014 „Hüschebrink-Hohenwegsfeld“ und der 3. sowie 4. Änderung des Bebauungsplans Anpassung vorzunehmen, um dort die Entwicklung des Gebietes abzuschließen. Es werden Verkehrsflächen aufgehoben und den angrenzenden Baugrundstücken zugeordnet.
Ziel ist es vermarktungsfähige Grundstücke zu erhalten und damit den erschließungstechnischen Abschluss des Baugebietes vorzubereiten. Hiermit einher geht die Anpassung der verkehrlichen Erschließung im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes.
Für die Flächen zwischen Altershausener Ring und Borwelle wird die Aufhebung des Bebauungsplanes angestrebt. Die Flächen sind zukünftig nicht mehr erschlossen und stehen nicht für einen bauliche Entwicklung zur Verfügung.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,45 ha und gliedert sich in drei Geltungsbereiche. Die betroffene Fläche ist auf der Übersichtskarte im Maßstab 1:5000 dargestellt.
- Geltungsbereich „West“ mit den Flurstücken: 242/13, 241/4, 241/6, 241/7, 241/9, 241/10 sowie Teilen der Flurstücke 307/3 und 225/37, der Flur 2 in der Gemarkung Scharfoldendorf
- Geltungsbereich „Weg“ mit dem Flurstück 246/57 und Teilen der angrenzenden Flurstücke 240/27, 240/54, 240/59 und 240/225, der Flur 2 in der Gemarkung Scharfoldendorf
- Geltungsbereich „Ost“ mit dem Teilflurstück 226/52 und Teilen der angrenzenden Flurstücke 226/38 und 226/41, der Flur 2 in der Gemarkung Scharfoldendorf
Der Bebauungsplan wird eine Zulässigkeit der Grundfläche von 20.000 m2 Sinne des § 19 (2) BauNVO nicht überschreiten. Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen. Daher wird das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gern. §13a BauGB durchgeführt.
Beteiligungsverfahren:
Die Stadt will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 2 BauGB). Dazu werden die Unterlagen des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 014 „Hüschebrink-Hohenwegsfeld“ in derzeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 auf der Homepage der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf unter
www.samtqemeindeverwaltung.de Menüpunkt: Aktuelles, Unterpunkt: Bauleitplanung und auf der Homepage der Planungsgruppe Puche GmbH unter https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen während der Dienststunden für jede Person an folgender Örtlichkeit öffentlich aus:
Für die Stadt Eschershausen im Rathaus der Samtgemeinde: Rathaus Eschershausen, Bauamtsbüro, Raum 1.7, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Samtgemeinde unter den o.g. postalischen Adressen gegeben. Schriftliche Stellungnahmen sollen bevorzugt auf elektronischem Wege unter info@pg-puche.de bis zum 06.03.2026 abgegeben werden. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit Stellungnahmen an die Stadt oder zur Niederschrift unter den o.g. postalischen Adressen abzugeben:
Nach obiger Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stadt Eschershausen, den 26.01.2026
gez. Kumlehn