Bauleitplanung der Gemeinde Holzen: Bebauungsplan Nr. 5 „Wanderparkplatz und Tinyhouse-Siedlung Ith“ – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Holzen veröffentlicht die in der Anlage zu dieser Meldung beigefügten Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschuss vom 12.09.2025 zum Bebauungsplan Nr. 5 „Wanderparkplatz und Tinyhouse-Siedlung Ith“.
Die Gemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Hierzu werden die Unterlagen des Vorentwurfs der Bebauungsplanes Nr. 5 „Wanderparkplatz und Tinyhouse-Siedlung Ith“ in der Zeit
vom 16.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
auf der Homepage der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf unter
www.samtgemeindeverwaltung.de Menüpunkt: Aktuelles, Unterpunkt: Bauleitplanung
und unter der Homepage der Planungsgruppe Puche GmbH unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
veröffentlicht.
Zudem liegen die Unterlagen während der Dienststunden für jede Person an folgenden Örtlichkeiten öffentlich aus:
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Stadtoldendorf, Bürgerbüro, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf
Montag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Eschershausen, Bauamtsbüro, Raum 1.7, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die weiteren Informationen, den Inhalt der Bekanntmachung sowie die geplanten Inhalte des Bebauungsplanes entnehmen Sie bitte den Anlagen.