Bauleitplanung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf: 6. Änderung des Flächennutzungsplans – Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Durch den Samtgemeinderat Eschershausen-Stadtoldendorf wurde am 11.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Beschluss gefasst, ein Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Weiterhin wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Eschershausen, südlich der Kreissporthalle und westlich des Wohngebiets „Auf der Steine“. In das Plangebiet ist der Bereich des Elsnerwegs einbezogen worden, der von der Bundesstraße 64 abzweigt. Das Areal umfasst insgesamt eine ca. 3,28 ha große Fläche. Das Plangebiet und ist in der folgenden Karte durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines Schulzentrums sowie zur verkehrlichen Anbindung über den Elsnerweg, zu schaffen. Das Schulzentrum ist durch den Landkreis Holzminden derzeit als vierzügige Oberschule mit gymnasialem Zweig geplant. Die Stadt Eschershausen stellt im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 035 „Schulzentrum“ auf.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung werden im Internet der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf veröffentlicht. Die Unterlagen können ab dem 29.07.2025 im Internet unter www.samtgemeindeverwaltung.de Menüpunkt: Aktuelles, Unterpunkt: Bauleitplanung eingesehen werden. Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung in der Zeit vom 05.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 in den nachfolgenden Stellen zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Stadtoldendorf, Bürgerbüro, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf
Montag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Eschershausen, Bauamtsbüro, Raum 1.7, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stellungnahmen sollen während der Auslegungsfrist elektronisch an bauamt@eschershausen-stadtoldendorf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Eschershausen-Stadtoldendorf, den 29.07.2025
gez. Robert Kumlehn
Samtgemeindebürgermeister