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Bekanntmachung der Stadt Eschershausen – Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße / Waterfor“, Ortsteil Scharfoldendorf, Stadt Eschershausen

Bekanntmachung

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße / Waterfor“, Ortsteil Scharfoldendorf, Stadt Eschershausen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 das Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße / Waterfor“, OT Scharfoldendorf der Stadt Eschershausen eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Rat der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 dem Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße / Waterfor“, OT Scharfoldendorf und der Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im Verfahren nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ebenso abgesehen wird auf Grundlage von § 13 Abs. 3 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße/Waterfor, OT Scharfoldendorf wird wie folgt umgrenzt:

(Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2024, im Maßstab verändert.)

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Stadt Eschershausen möchte am östlichen Ortsrand von Scharfoldendorf im Bereich Holzer Straße und der Straße Waterfor die bestehende Bebauung um vier Baugrundstücke erweitern. Ein Teil der Grundstücke kann als Baulücke im Innenbereich interpretiert werden, während die Flächen südlich der Holzer Straße jedoch eindeutig im Außenbereich liegen.

Um den Anschluss der einzelnen Baugrundstücke an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu erwirken, möchte die Stadt Eschershausen eine Kombination aus den Instrumenten der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB für den bereits bebauten und die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für die derzeit nicht bebauten Bereiche anwenden. Die Grundstücke wären damit nach den Vorgaben des § 34 (1) BauGB (Einfügungsgebot in die nähere Umgebung) bebaubar, wenn die Erschließung gesichert ist.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Holzer Straße / Waterfor, OT Scharfoldendorf nebst Begründung

vom 23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024

im Rathaus der Stadt Eschershausen, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen, während der Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:    8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag:                             14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag:                              8:00 Uhr – 12:00 Uhr
(Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich)

öffentlich aus.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auf der Homepage der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf unter:

https://samtgemeindeverwaltung.de/dokumente-kategorie/bekanntmachungen/

auf der Homepage der Planungsgruppe Puche

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

sowie über die zentrale Internetseite des Landes Niedersachsens

UVP – Umweltverträglichkeitsprüfung (niedersachsen.de)

abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich an die Stadt Eschershausen, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de bis zum 25.10.2024 zugesandt werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt blieben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eschershausen, den 12.09.2024

Der Stadtdirektor

 

(i.A. Henke)

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