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Stellungnahme der Samtgemeindeverwaltung auf die aktuelle Berichterstattung zum Freibad in Eschershausen

Aufgrund der teilweise außerordentlich unsachlich und z. T. unrichtig formulierten Statements einiger Politiker und Funktionäre sieht sich die Verwaltung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf noch einmal gezwungen, eine Darstellung des Sachverhaltes zu veröffentlichen:

Es ist bedauerlich, dass durch Sachverhaltsverzerrungen insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ein falsches Bild erzeugt wird.

Die Samtgemeinde Eschershausen hat im Jahr 2000 bewusst und in voller Absicht die vollständige Verantwortung für das Freibad in Eschershausen aufgegeben und vollumfänglich auf den Freibadverein übertragen. Dazu wurde ein Vertrag formuliert, der eindeutige Regelungen insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsstandards und Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie die Finanzierung enthält.

Es ist also klar geregelt, dass der Freibadverein u. a. für die notwendigen Investitionen allein und eigenverantwortlich zuständig ist. Diese Regelungen sind auch den heute Verantwortlichen des Vereins und auch den politischen Vertretern bekannt. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum jetzt immer mal wieder anderslautende Informationen verbreitet werden.

Im Hinblick auf die Finanzierung wurde dem Freibadverein ein Maximalbetrag zugesagt und ebenfalls in den Vertrag aufgenommen. Dieser Betrag wurde sogar im Gebietsänderungsvertrag zwischen den beiden Samtgemeinden Eschershausen und Stadtoldendorf im Rahmen der Fusion festgeschrieben. Aus diesem Vertrag zitieren auch die Vertreter der Stadt Eschershausen in Ihrem Statement. Sie unterschlagen dabei aber zum einen, dass der seinerzeitige Zuschuss ebenfalls dort festgeschrieben ist und zum anderen, dass dem Verein bereits seit Jahren mehr als das Doppelte des festgeschriebenen Betrages ausgezahlt wird. Diese unvollständige Sachverhaltsschilderung ist mehr als bedauerlich so die Samtgemeindeverwaltung.

Die Vertreter der Stadt Eschershausen monieren ferner, dass der gefasste Ratsbeschluss im Hinblick auf die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses auf Rechtmäßigkeit überprüft wird. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2023 gar kein Freibadbetrieb stattgefunden hat und das Bad im Jahr 2024 nur ein paar Wochen geöffnet war, die Betriebskostenzuschüsse jedoch für beide Jahre in voller Höhe ausgezahlt werden sollen, erscheint eine Überprüfung durchaus angezeigt.

Zum Bau der Wärmeleitung wurden seitens der Stadt Eschershausen einige Fragen aufgeworfen. In der Tat wird dieses Thema bereits seit Jahren erörtert. Zunächst war vorgesehen, dass diese Leitung von einem privaten Betreiber gebaut und betrieben wird. Kurz vor Vertragsschluss zog sich dieser jedoch zurück mit der Begründung, diese Investition sei für ihn unwirtschaftlich. Aus Sicht der Stadt Eschershausen ist es dann scheinbar selbstverständlich und notwendig, dass die öffentliche Hand einspringt, wenn es um unwirtschaftliche Umsetzungen von Projekten geht. Auf Seiten der Samtgemeinde steht der Wirtschaftlichkeitsaspekt jedoch nicht außen vor.

Schließlich hat sich dann der Freibadverein dieses Projekts angenommen und zur Finanzierung auch Fördermittel beantragt. Ohne diese Förderung ist das Projekt für den Verein nicht finanzierbar. Zwar liegt auch ein Förderbescheid vor, im Hinblick auf die Gegenfinanzierungsproblematik konnte vom Verein jedoch bis heute kein nachvollziehbares und belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt werden, obwohl mehrfach darum gebeten wurde. Nach den derzeit hier vorliegenden Informationen ist die Förderung durchaus gefährdet. Und hierzu hat die Politik der Samtgemeinde bereits vor über einem Jahr beschlossen, die Investitionsmaßnahme in diesem Fall zurückzustellen. Hier wird seitens der Samtgemeinde also nicht ausgebremst oder im Stich gelassen, sondern politischer Wille umgesetzt.

Dennoch hat der Verein ohne Abstimmung mit der Samtgemeinde mit dem Bau begonnen. Und diese Abstimmung wäre doch, wenn der Argumentation der Stadtvertreter im Hinblick auf den Freibadbetrieb gefolgt würde, das Mindeste gewesen.

Hier sollen aber wohl Fakten geschaffen werden, um dann weitere Investitionen rechtfertigen zu können. Und diese wurden in den Gutachten der ausgewiesenen Fachleute beschrieben und mit mindestens 1.800.000 € bewertet. Dabei handelt es sich eben nicht um Maximalforderungen, sondern um die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den notwendigen Stand der Technik zu erreichen, damit das Bad bedenkenlos betrieben werden kann. Diese Gutachten substanzlos in Frage zu stellen, entbehrt jeglichen Respekt den Gutachtern gegenüber.

Die Samtgemeinde handelt hier nicht gegen Vereine, Einrichtungen oder Standorte. Im Fokus des Handelns steht der Umstand, dass bei der Verwendung von Finanzmitteln und Vermögensmassen des Gemeinwesens in diesem Ausmaß – insbesondere wenn es um freiwillige Aufgaben geht – ein besonders hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen ist. Es ist wünschenswert, dass sich dieses Bewusstsein bei allen Beteiligten einstellen würde.

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