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Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf

Aufgrund der Informationen, die aus nichtöffentlichen Beratungen des Samtgemeinderates derzeit in sozialen Medien kursieren, und der Nachfrage von Pressevertretern, sieht sich die Verwaltung verpflichtet, zur Klarstellung eine Stellungnahme zum Freibad Eschershausen abzugeben.

Das Freibad Eschershausen wird durch den Verein Freibad Eschershausen e.V. seit dem 1. Januar 2000 in seiner Gesamtheit eigenverantwortlich betrieben. Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zahlt gemäß einer bestehenden Vereinbarung einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten des Freibades.

Der Samtgemeindeausschuss hat am 17. Juli 2024 in einer vertraulichen Sitzung beschlossen, ein Gutachten zum baulichen und technischen Zustand des Freibades Eschershausen erstellen zu lassen. Durch Mitglieder des Samtgemeinderates wurden vorab zu hinterfragende Informationen zum Zustand des Freibades verbreitet, die die politischen Beratungen möglicherweise zu beeinflussen suchten.

Zwar wurde in den letzten Jahren immer behauptet, dass der Zustand des Bades mit Ausnahme der Heizung einwandfrei sei, doch belegt das nunmehr vorliegende Gutachten, welches dem Samtgemeinderat in einer vertraulichen Sitzung in der vergangenen Woche von den Gutachtern vorgestellt wurde, gravierende Abweichungen von den Allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Badewasseraufbereitungstechnik für das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken. Das Gutachten besagt, dass die Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) nicht erfüllt werden. Das Gutachten weist darauf hin, dass diese Anforderungen jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zwingend einzuhalten sind.

Das Gutachten ist den Mitgliedern des Samtgemeinderates und zwischenzeitlich auch dem Vorsitzenden des Vereins Freibad Eschershausen e.V. im vollen Wortlaut vorgelegt worden.

Um die dargelegten erheblichen Mängel zu beheben, sind nach dem Gutachten Investitionen von mindestens 1,8 Millionen Euro notwendig. Der eigentliche Zustand der Becken, die in den 1960er Jahren gebaut wurden, wurde noch nicht untersucht. Hierzu wurden Probebohrungen durch die Gutachter empfohlen. Es besteht das Risiko von weiteren mehreren Millionen Euro Investitionsbedarf, sollte es sich als notwendig erweisen, dass auch die Becken saniert werden müssen.

Bereits vor Fertigstellung des Gutachtens für das Freibad hat der Verein in Eigenverantwortung beschlossen, den Bau der Wärmeleitung zum Freibad zu beginnen. Ob die Wärmeleitung nur im Zusammenhang mit der Generalsanierung der technischen Mängel Sinn macht, ist zu hinterfragen.

Zwischenzeitlich wurde durch mindestens ein Samtgemeinderatsmitglied in den Sozialen Medien aus der vertraulichen Samtgemeinderatssitzung bekannt gegeben, dass die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses in voller Höhe für 2024 beschlossen worden ist.

Dieser Beschluss wurde mehrheitlich getroffen, obwohl in diesem Jahr das Freibad nur für wenige Wochen geöffnet war. Daher wird der Beschluss der Kommunalaufsicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt.

Die Samtgemeinde ist zwar weder Eigentümerin der Liegenschaft noch Betreiberin des Freibades, fühlt sich aber in einer gewissen Pflicht, gesundheitliche Risiken für die Badegäste aufzuzeigen und die begrenzten finanziellen Ressourcen der Samtgemeinde verantwortlich und wirtschaftlich einzusetzen.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass auf die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in den kommenden Jahren Investitionen für Pflichtaufgaben in Höhe von über 20 Millionen Euro für die Bewältigung von Bauprojekten, wie den Umbau von zwei Grundschulen zu Ganztagsschulen, den Neubau von zwei Kindertagesstätten sowie mehrere Um- und Neubauprojekte im Bereich Feuerwehrgerätehäuser, zukommen. Allein hierfür ist in den kommenden Jahren mit erheblichen Mehrbelastungen der Mitgliedsgemeinden zu rechnen, da sie schlussendlich diese und weitere Projekte über die Samtgemeindeumlage finanzieren müssen.

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