Glaubt man dem Zensus von 2022, dann gibt es 11.184 Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Landkreis Holzminden. Mit einem Anteil von 16,9 Prozent liegt er damit unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (18,7 bzw. 17,3 Prozent). Aufgrund der kontinuierlich abnehmenden Einwohnerzahl und einer überproportional starken Überalterung der Bevölkerung kommt der Zuwanderung nichtsdestotrotz eine umso größere Bedeutung zu. „Und die sollte sich auch in der politisch-gesellschaftlichen Teilhabe widerspiegeln“, so Carsten Becker. Denn nur so könne langfristig auch ein gutes Miteinander auf Augenhöhe im Alltag gelingen. Der Migrationsrat könne dazu beitragen, dass überall im gesamten Landkreis Holzminden ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Ausbildung, Arbeits- und Wohnungsmarkt, Gesundheit und Pflege sowie zu Kultur und Sport möglich sei. Es gehe in dem Migrationsrat darum, Stimme und Ohr für die Probleme der Menschen mit Migrationshintergrund zu sein, an der kommunalpolitischen Willensbildung mitzuwirken und auf Handlungsbedarfe aufmerksam zu machen.
Wer aber kann sich genau für eine Mitgliedschaft im Migrationsrat bewerben? Abgesehen davon, dass die Bewerber*innen das 16. Lebensjahr vollendet haben sollten und schon länger als drei Monate im Landkreis Holzminden wohnen müssen, spielt natürlich der Migrationshintergrund eine entscheidende Rolle. „Dabei kommt es nicht auf die Staatsbürgerschaft an, sondern ob man selbst, ein Eltern- oder Großelternteil nach dem 1. Januar 1950 aus dem Ausland zugewandert ist“, macht Nesrin Özdogru, Bereichsleiterin für Migration im Landkreis Holzminden deutlich. Dass Bewerber*innen die demokratischen Grundrechte respektierten und über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügten sei ebenfalls eine Voraussetzung. „Für die Mitarbeit im Migrationsrat kommen also sowohl Menschen infrage, die als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, als auch Vertriebene aus Osteuropa oder auch aus Krisengebieten Geflohene“, betont Özdogru. Wichtig sei nur, dass Der- oder Diejenige zumindest über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfüge.
Beworben werden kann sich bis zum 30.12.2024 per Post, per E-Mail oder per Fax in der Geschäftsstelle des Migrationsrates, Bereich Migration/Migrationsbüro der Kreisverwaltung in der Bürgermeister-Straße-Straße 24, 37603 Holzminden unter der E-Mail: bereich-migration@landkreis-holzminden.de bzw. der Faxnummer 0 55 31/707-196. Die Bewerbung kann aber auch in der jeweils zuständigen Samtgemeindeverwaltung, bei der Stadtverwaltung Holzminden oder bei der Information in der Kreisverwaltung abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden. Einfacher noch lässt sich das Formular für die Bewerbung auf der Homepage des Landkreises Holzminden unter dem Link www.landkreis-holzminden.de/bewerbung-migrationsrat ausfüllen und abschicken. Für telefonische Rückfragen steht das Migrationsbüro unter Tel.: 0 55 31 – 707 732 oder 742 zur Verfügung.
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