Hundesteuer
Die Hundesteuer wird durch die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf erhoben und besteuert das Halten von Hunden. Die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht, wie etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot. Die Steuer wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt.
Aktuelle Steuersätze und weitere Details finden Sie in der jeweiligen Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde in unserem Ortsrecht.
Dokumente:
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Amt für Finanzen
Kirchstraße 4
37627 Stadtoldendorf
Frau Thormann
Tel. (05532) 9005-341
Frau Kraus
Tel. (05532) 9005-338
Frau Böker
Tel. (05532) 9005-335
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.