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FFP2-Maskenpflicht in den Rathäusern Stadtoldendorf und Eschershausen

Um sowohl die Beschäftigten als auch die Besucher weitestmöglich zu schützen, gilt in den Rathäusern Eschershausen und Stadtoldendorf sowie in allen Außenstellen der Samtgemeinde für Besucher ab Mittwoch, 12.01.2022, neben der 3G-Regelung die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Andere, auch medizinische Masken, sind nicht mehr zulässig. Die Vereinbarung von Terminen ist nach wie vor nicht erforderlich. Um die Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, werden die Bürger jedoch gebeten, ihre Angelegenheiten soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail zu erledigen. Die Samtgemeinde dankt allen für ihr Verständnis.

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