Stellenanzeige der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf – Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf stellt zum 01.08.2025
ein/e Auszubildende/n (m/w/d)
für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung ein.
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Bereichen der Verwaltung tätig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen wie z.B. Finanzwesen, Personalwesen und Ordnungswesen. Sie sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger.
Die Aufgaben der/des Verwaltungsfachangestellten sind interessant, vielseitig und setzen Verantwortungsbewusstsein voraus. Im Wechsel mit der praktischen Ausbildung vor Ort in der Samtgemeindeverwaltung werden theoretische Lerninhalte, neben der Berufsschule beim Besuch einer Fachschule, vertieft. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
Bewerberinnen und Bewerber sollten einen Sekundarabschluss I haben bzw. diesen bis zum Einstellungszeitpunkt erwerben. Außerdem sollten Sie möglichst gute Leistungen in Deutsch, Mathe und Politik erbracht haben.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Ausbildung bei der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf geweckt haben, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse u.a.) bis spätestens 11.11.2024 an die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf -Personalamt-, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf senden, alternativ per Email an bewerbung@eschershausen-stadtoldendorf.de (möglichst zusammengefasst in einer Datei).
Weitere Information erhalten sie von Herrn Buchhagen (Tel. 05532/9005–222).
Die Samtgemeinde ist an einer ausgeglichenen Geschlechterquote interessiert, daher werden bei gleicher Qualifikation und Eignung männliche Bewerber bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
(Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Es sollen daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. eingereicht werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen nach datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.)