Pflegezustand von Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Bekanntmachung
Pflegezustand von Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Gemäß der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf sind alle Grabstätten so zugestalten und so der Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Grabstätten auf den Friedhöfen müssen dauernd ordnungsgemäß gepflegt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Die unbekannten Nutzungsberechtigten für folgende Wahlgrabstätten werden hiermit gebeten, ihrer Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten nachzukommen.
Friedhof Eschershausen-Neu
Feld | Reihe | Nr. | Name | Vorname | ehem. Nutzungsberechtigter |
XIV | 6 | 1802 | Prochnow | Margarete | Erich Makowski |
1803 | Prochnow | Herbert | |||
XIII | 6 | 1470 | Ludwig | Elisabeth | Ingrid Ludwig |
1471 | Ludwig | Emma | |||
1472 | Ludwig | Pauline | |||
Sofern anderen Personen die jetzigen Nutzungsberechtigten bekannt sind, werden sie gebeten, dies der Friedhofsverwaltung, Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstr. 4, 37627 Stadtoldendorf, Telefon 05532/9005-426, mitzuteilen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, wird die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht an den Grabstätten ohne Entschädigung entziehen.
Der Samtgemeindebürgermeister
Im Auftrag
gez. Mikus