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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an

  • Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG),
  • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz). Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften,
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ihrer Mitglieder und Daten von Nichtmitgliedern, die als Familienangehörige mit dem Kirchenmitglied im selben Familienverband leben ( § 42 Abs. 3 BMG).

Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, teilen Sie dieses in den Bürgerbüros Eschershausen oder Stadtoldendorf mit.

Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Anders

(Anders)

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