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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Stadt Stadtoldendorf: Bebauungsplan Nr. 032 “Rumbruch-Süd”

Bekanntmachung der Stadt Stadtoldendorf

Bebauungsplan Nr. 032 “Rumbruch-Süd” – Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Rat der Stadt Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 20. November 2018 den Bebauungsplan Nr. 032 „Rumbruch-Süd“ gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Stadtrand von Stadtoldendorf östlich der Braaker Straße und nördlich der Verbindungsstraße im direkten Anschluss an das Baugebiet „Rumbruch-Nord“.
Das Plangebiet ist in der nachstehenden Karte gekennzeichnet. Der Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus der Stadt Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden oder nach gesonderter Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Stadtoldendorf schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwä-gung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Stadtoldendorf, den 28. November 2018

Der Stadtdirektor
gez. Anders
(Anders)

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