Bekanntmachung der Stadt Stadtoldendorf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 034 „Rosenbusch-Süd“, hier: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 034 „Rosenbusch-Süd“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss in derselben Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil von Stadtoldendorf, südlich des Rosenbuschweges in direkter Anbindung an den Sundernblick und gegenüber des Baugebietes „Bülte“. Es ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, um die weiterhin bestehende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zur Deckung des Bedarfs an Wohngebäuden zu schaffen. Der Planentwurf mit Begründung liegen im Rathaus der Stadt Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, im Bürgerbüro in der Zeit vom 02.12.2019 bis zum 17.01.2020 während der Sprechzeiten
montags-donnerstags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr – 16.30 Uhr (außer mittwochs)
freitags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr
zur Einsicht aus. Diese Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen können zusätzlich auch bis einschließlich 17.01.2020 im Internet unter www.eschershausen-stadtoldendorf.de Aktuelles > Bekanntmachungen > Bauleitplanung eingesehen werden. Der Begründung ist ein Umweltbericht des Planungsbüros Lauterbach, indem die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen enthalten ist, beigefügt. Zu dem Planentwurf mit Begründung können in der Zeit vom 02.12.2019 bis zum 17.01.2020 Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stadtoldendorf, den 15.11.2019
Der Stadtdirektor
gez. Anders
(Anders)