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Bekanntmachung der Stadt Eschershausen über die Aufhebung von Teilflächen des Bebauungsplanes “Gniesbreite”

Bekanntmachung der Stadt Eschershausen

Aufhebung von Teilflächen des Bebauungsplanes “Gniesbreite”

Der Rat der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 die Aufhebung von Teilflächen des Bebauungsplanes “Gniesbreite“ gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebung der Teilflächen des Bebauungsplanes in Kraft. Das Plangebiet liegt am östlichen Stadtrand nördlich der ehem. VEV-Eisenbahn-trasse sowie südlich der Straße „Gniesbreite“. Es ist in der nachstehenden Karte gekennzeichnet.

Der Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus der Stadt Eschershausen, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden oder nach gesonderter Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten von jedermann eingesehen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren. Mit der Einhaltung der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 – 3 sowie Absatz 3 BauGB für vereinfachte Verfahren getroffenen Regelungen wurde auf die Durchführung einer detaillierten Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung gem. § 215 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung gegenüber der Stadt Eschershausen schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Eschershausen, den 28. November 2018

Der Stadtdirektor
gez. Anders
(Anders)

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