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Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zur Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

Bekanntmachung

Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

Grabmale auf den Friedhöfen müssen jederzeit so standsicher sein, dass niemand gefährdet wird. Gemäß Friedhofssatzung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf ist der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Unterhaltung und Standfestigkeit des Grabmals verantwortlich und hat unverzüglich erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn die Standsicherheit der Grabmale oder Teile davon nicht gegeben ist.

Aufgrund dieser Satzungsbestimmung wird die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in der Zeit vom 16. bis 18. April 2024 alle Grabmale überprüfen. Grabsteine, die Mängel aufweisen, werden mit einem Aufkleber versehen. Die für diese Gräber Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) werden außerdem schriftlich aufgefordert, die vorhandenen Mängel unverzüglich abzustellen, um Gefahren und damit verbundene Schadensersatzansprüche abzuwenden.

Sollte sich bei einer Nachprüfung herausstellen, dass der ordnungswidrige Zustand der Grabmäler nicht beseitigt wurde, ist die Samtgemeinde gehalten, die erforderlichen Arbeiten unverzüglich auf Kosten des Verantwortlichen durchzuführen. Das Grabmal, Teile davon und/oder der ordnungswidrige Zustand können auch durch die Samtgemeinde entfernt/beseitigt werden (ggf. auch durch Umlegen des Grabsteines).

Um Verständnis für diese Maßnahme wird gebeten.

Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Anders

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