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Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zum Lärmaktionsplan

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) verpflichtet die Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes wurden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtolddendorf hat daher den Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf beschlossen. Damit ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.

Betroffen sind die Gebiete der Gemeinden Arholzen, Lüerdissen und Dielmissen sowie der Stadt Eschershausen.

Der Lärmaktionsplan kann im Internet unter www.eschershausen-stadtoldcendorf.de, Menüpunkt Aktuelles, Unterpunkt Bauleitplanung, oder in der Samtgemeindeverwaltung im Rathaus Eschershausen, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen, während der Sprechzeiten

montags-donnerstags 07.30 Uhr – 13.00 Uhr

und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr (außer dienstags)

freitags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Dieses wird hiermit bekanntgegeben.

Stadtoldendorf, den 27. November 2018
gez.: Anders
(Anders)
Samtgemeindebürgermeister

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