Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
B e k a n n t m a c h u n g
der
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen
– Teiländerungsbereich 1: „Auf der Großen Breite“, Gemeinde Lüerdissen
– Teiländerungsbereich 2: „Kreisel Süd“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 3: „Kreisel Ost“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 4: „Wäscheweg“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 5: „Auf dem Kirchberg“, Stadt Eschershausen
– Teiländerungsbereich 6: „Holzer Straße“, Stadt Eschershausen
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
– Teiländerungsbereich 7: „Linnenkämper Straße“, Stadt Stadtoldendorf
– Teiländerungsbereich 8: „Rosenbuschweg“, Stadt Stadtoldendorf
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf gefasst.
Für die aktuelle und künftige städtebauliche Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Nachhaltigkeit innerhalb der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf ist es nunmehr erforderlich, eine „Sammeländerung“ des Flächennutzungsplanes als 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf vorzunehmen.
- Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen
Teiländerungsbereich 1 in Lüerdissen: „Auf der Großen Breite“, Darstellung einer gewerblichen und einer gemischten Baufläche (G/M)
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,76 ha. Der Großteil des Plangebietes wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Flurstücke 76/1, 77/1, 77/2 und 378 der Flur 2, Gemarkung Lüerdissen sind vollständig betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 1 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gewerbliche Baufläche (G)“ und in eine „Gemischte Baufläche (M)“ geändert.
Teiländerungsbereich 2 in Eschershausen, Ortsteil Scharfoldendorf, „Kreisel Süd“: Darstellung einer gewerblichen Baufläche“ (G)
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7,35 ha. Durch die Planung sind die Flurstücke 90/363, 93/1, 93/6 und 322/3 der Flur 4, Gemarkung Scharfoldendorf vollständig betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 2 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.
Teiländerungsbereich 3 in Eschershausen, Ortsteil Scharfoldendorf, „Kreisel Ost“: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13,2 ha. Durch die Planung sind die Flurstücke 298/5, 129/2, 130 130/129, 131/3, 132/4 vollständig und Teilstücke der Flurstücke 91/24, 92/9, 92/298, 92/303, 298/19 der Flur 4, Gemarkung Scharfoldendorf betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 3 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.
Teiländerungsbereich 4 in Eschershausen, „Wäscheweg“: Aufhebung einer gewerblichen Baufläche
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,73 ha. Der Teiländerungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 691/125 der Flur 4 in der Gemarkung Eschershausen.
Die Darstellung von einer „Gewerblichen Baufläche“ (G) wird zurückgenommen und die Fläche in ihrer tatsächlichen und ursprünglichen Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung: „Ortsbildprägender Freibereich“ dargestellt.
Teiländerungsbereich 5 in Eschershausen, „Auf dem Kirchberg“: Darstellung eines Sondergebiets Wochenendhaus (SW)
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Durch die Planung sind die Flurstücke 404, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 416/2 vollständig und Teilstücke des Flurstücks 745/3 der Flur 2 in der Gemarkung Eschershausen betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 5 die Darstellung von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland“ zu einem „Sondergebiet Wochenendhaus (SW)“ geändert.
Teiländerungsbereich 6 in Eschershausen, Ortsteil Scharfoldendorf, „Holzer Straße“: Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
Das Plangebiet hat eine Größe von 0,3 ha. Durch die Planung ist das Flurstück 48/3 vollständig und Teilstücke der Flurstücke 48/2 der Flur 1, in der Gemarkung Scharfoldendorf betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 6 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „gemischte Baufläche (M)“ geändert.
- Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
Teiländerungsbereich 7 in Stadtoldendorf, „Linnenkämper Straße“: Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
Das Plangebiet hat eine Größe von 7,3 ha. Durch die Planung ist das Flurstück 1412/17 der Flur 16 in der Gemarkung Stadtoldendorf vollständig betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 7 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Gewerbliche Baufläche (G)“ geändert.
Teilbereich 8 in Stadtoldendorf „Rosenbuschweg“: Darstellung in eine Wohnbaufläche (W)
Das Plangebiet hat eine Größe von 0,3 ha. Durch die Planung ist das Flurstück 510/96 vollständig und ein Teilstück des Flurstückes 510/91 der Flur 7 in der Gemarkung Stadtoldendorf betroffen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird für den Teiländerungsbereich 8 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche (W)“ geändert.
Übersichtskarte, Lage der FNP-Änderungsbereiche im Samtgemeindegebiet, Maßstab: 1:100.000
Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 (1) BauGB).
Hierzu liegt der Vorentwurf für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
vom 24. Januar 2024 bis einschließlich zum 23. Februar 2024
an nachfolgenden Stellen öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden.
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Stadtoldendorf, Bürgerbüro, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Rathaus Eschershausen, Bürgerbüro, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Vorentwurfsunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf unter www.samtgemeindeverwaltung.de Menüpunkt Aktuelles, Unterpunkt Bekanntmachungen oder auf der Homepage des beauftragten Planungsbüros unter https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich an die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de bis zum 23.02.2024 zugesandt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Zur selben Zeit werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Stadtoldendorf, den 17.01.2024
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Anders