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Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf (Teilbereiche 2.1 – 2.4) und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Eschershausen für den Teilbereich 1.1 „Im Klausfelde“, Lüerdissen

Bekanntmachung  der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf

– Teilbereich 2.1 „Rumbruch Süd-Ost“, Stadtoldendorf

– Teilbereich 2.2 „Mardieksweg“, Stadtoldendorf

– Teilbereich 2.3 „Denkiehäuser Straße“, Heinade

– Teilbereich 2.4 „Vor dem Holzberge“, Heinade

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Eschershausen für den Teilbereich 1.1

Hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

         gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Eschershausen  gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Diese Beteiligung wird hiermit durchgeführt.

Der Teilbereich 2.1 „Rumbruch Süd-Ost“ befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Stadtoldendorf

Der Teilbereich 2.2 „Mardieksweg“ befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Stadtoldendorf

Der Änderungsbereich 2.3 „Denkiehäuser Straße“ befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Heinade

Der Änderungsbereich 2.4 „Vor dem Holzberge“ befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Heinade

Der Änderungsbereich 1.1 „Im Klausfelde“ befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Lüerdissen

Die Plangebiete sind aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf erfolgt für den

– Teilbereich 2.1 „Rumbruch Süd-Ost“, Stadtoldendorf

zur Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche

– Teilbereich 2.2 „Mardieksweg“, Stadtoldendorf

zur Aufhebung einer Wohnbaufläche zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft

– Teilbereich 2.3 „Denkiehäuser Straße“, Heinade

zur Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche

– Teilbereich 2.4 „Vor dem Holzberge“, Heinade

zur Aufhebung einer Wohnbaufläche zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft

 

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. Samtgemeinde Eschershausen erfolgt für den

Teilbereich 1.1 „Im Klausfelde“, Lüerdissen

zur Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche

 

 

Der Planentwurf mit Begründung liegt im Rathaus der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, im Bürgerbüro in der Zeit

vom 16. Januar 2023 bis zum 17. Februar 2023

während der Sprechzeiten

montags-donnerstags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr

und                                         13.00 Uhr – 16.30 Uhr (außer mittwochs)

freitags                                   07.30 Uhr – 12.00 Uhr

zur Einsicht aus.

 

Wegen des Corona-Infektionsgeschehens können Einschränkungen des Besucherverkehrs erfolgen. Die aktuellen Regelungen können vorab telefonisch unter 05532/9005-243 erfragt werden.

Es wird daher darum gebeten, diese Bekanntmachung und die Planunterlagen vorrangig im Internet unter

www.eschershausen-stadtoldendorf.de

Menüpunkt Aktuelles, Unterpunkt Bekanntmachungen

oder auf der Homepage des beauftragten Planungsbüros unter

https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/

einzusehen.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich an die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Samtgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Für die vorstehende Bauleitplanung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Holzminden (Stand: 1996) (Umsetzung der Landschaftspflege auf regionaler Ebene mit einer zielorientierten Erfassung und Bewertung vorhandener Schutzgüter. Darstellung des Zustandes von Natur und Landschaft, Schutzgebietskonzept, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen)
  • Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
  • Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Holzminden, Stand Entwurf 2020 (Grundsätze und Ziele der Raumordnung hinsichtlich Siedlungsentwicklung, Gewerbe, Verkehr und Natur)
  • Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 (Grundsätze und Ziele der Raumordnung hinsichtlich Siedlungsentwicklung, Gewerbe, Verkehr und Natur)
  • Bedarfsermittlung Wohnbauflächen 2018 — 2025 Stadtoldendorf mit Aussagen zur Flächeninanspruchnahme
  • Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Eschershausen und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehem. Samtgemeinde Stadtoldendorf
    • Aussagen zu Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
    • Auseinandersetzung mit den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden/Wasser/Grundwasser, Oberflächengewässer, Fläche, Klima/Lufthygiene (Lokalklima), Landschaftsbild / Ortsbild, Schutzgebiete, Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Flächeninanspruchnahme sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
    • Aussagen zur Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen, zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
    • Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichsregelung

 

  • Vorprüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete „Holzberg bei Stadtoldendorf, Heukenberg“ und „Lenne“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Sollingvorland“
    • Aussagen zu den Lebensraumtypen
    • Aussagen zu Arten der FFH-Richtlinie und wichtiger Zugvogelarten
    • Aussagen zu Wechselwirkungen und Beeinträchtigungen

 

  • Vorprüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Holzberg bei Stadtoldendorf, Heukenberg“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Sollingvorland“ (Bebauungsplan Nr. 05 „Denkiehäuser Straße“, Heinade)
    • Aussagen zu den Lebensraumtypen
    • Aussagen zu Arten der FFH-Richtlinie und wichtiger Zugvogelarten
    • Aussagen zu Wechselwirkungen und Beeinträchtigungen

 

  • ergänzende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung:
    • Anregungen zu klimatischen Aspekten und Flächenversiegelung
    • Hinweise zur Nähe von Natura 200 Gebieten und Landschaftsschutzgebieten
    • Hinweise zum Boden sowie zum Baugrund
    • Hinweise und Anregungen zu Abwasser und Regenwasser
    • Hinweise zu möglichen Geruchsemissionen
    • Hinweise und Anregungen zur Flächeninanspruchnahme

 

 

Stadtoldendorf, den 23.12.2022

Der Samtgemeindebürgermeister

In Vertretung

gez.: Henke

(Henke)

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