Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05 „Denkiehäuser Straße“ – Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
B e k a n n t m a c h u n g
der
Gemeinde Heinade
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05 „Denkiehäuser Straße“
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Heinade hat in seiner Sitzung am 19.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05 „Denkiehäuser Straße“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat in derselben Sitzung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Heinade, in direktem Anschluss an die Ortsrandbebauung entlang der Denkiehäuser Straße. Es ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Baugrundstücken mit einer Größe von ca. 600 – 1.000 qm. Gleichzeitig mit dieser Bebauungsplanaufstellung wird in einem gesonderten Verfahren ein Teil des Bebauungsplanes Nr. 04 „Vor dem Holzberge“ aufgehoben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt im Gemeindebüro der Gemeinde Heinade, Sollinger Landstraße 15, 37627 Heinade, in der Zeit
vom 30.05.2022 bis zum 01.07.2022
während der Sprechzeiten montags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung auch darüber hinaus zur Einsicht aus. Diese Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen können zusätzlich auch bis einschließlich 01.07.2022 im Internet unter
www.eschershausen-stadtoldendorf.de
Menüpunkt Aktuelles, Unterpunkt Bekanntmachungen eingesehen werden. Zu dem Planentwurf können in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 01.07.2022 Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Heinade, den 09.05.2022
Der Gemeindedirektor
gez. Rawisch