Absicht der Teileinziehung / Umstufung der Kreisstraße 71 von Stadtoldendorf nach Negenborn
Bekanntmachung
Absicht der Teileinziehung / Umstufung der Kreisstraße 71 von Stadtoldendorf nach Negenborn
Der Kreistag des Landkreises Holzminden hat am 05.10.2023 die Einziehung und die Umstufung der nachfolgenden Straßenabschnitte beschlossen:
I. Bezeichnung und Beschreibung des Straßenabschnitts
Eingezogen wird der Teilabschnitt der Kreisstraße 71
- Abschnitt: von km 1,018 bis km 3,225
- Gemarkungen: Stadtoldendorf und Negenborn
- Länge: ca. 2,2 km
- Lage: von der Kläranlage Stadtoldendorf bis zum Schützenhaus Negenborn
Die betroffene Strecke wird eingezogen und verliert ihre Eigenschaft als öffentliche Straße gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zuletzt geltenden Fassung.
II. Bezeichnung und Beschreibung des Straßenabschnitts
Abgestuft wird der Teilabschnitt der Kreisstraße 71
- Abschnitt: von km 0,000 bis km 1,018
- Gemarkung: Stadtoldendorf
- Länge: ca. 1,01 km
- Lage: von der L 581 bis zur Kläranlage Stadtoldendorf
Die betroffene Strecke wird gemäß §§ 7 Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zuletzt geltenden Fassung abgestuft.
III. Bezeichnung und Beschreibung des Straßenabschnitts
Abgestuft wird der Teilabschnitt der Kreisstraße 71
- Abschnitt: von km 3,225 bis km 4,523
- Gemarkung: Negenborn
- Länge: ca. 1,29 km
- Lage: vom Schützenhaus Negenborn bis Neue Straße (B 64 alt)
Die betroffene Strecke wird gemäß §§ 7 Abs. 2 Satz 1, 8 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der zuletzt geltenden Fassung abgestuft.
Die Absicht der Teileinziehung und der Umstufung wird hiermit ab Heute 21. Juli 2026 für die Dauer von drei Monaten bekanntgegeben.
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist und Prüfung von Einwendungen erfolgt die endgültige öffentliche Bekanntmachung der Teileinziehung und der Umstufung in Form einer Allgemeinverfügung. Mit dem darin bestimmten Zeitpunkt verliert der durch die Teileinziehung eingezogene Teilabschnitt die Eigenschaft als öffentliche Straße. Für die abgestuften Abschnitte endet die Trägerschaft der Straßenbaulast für den Landkreis Holzminden und geht auf den neuen Straßenbaulastträger über.
Lageplan
Die genaue Lage der betroffenen Strecken ist in dem anliegenden Lageplan farbig gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Michael Schünemann
Der Landrat