Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar
Aus gegebenem Anlass weist die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf darauf hin, dass nach § 28 Absatz 1 der Bundeswahlordnung nicht vor dem 31.01.2025 mit der Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl begonnen werden darf.
Es ist u.a. aufgrund der verkürzten Fristen damit zu rechnen, dass der Versand bzw. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10.02.2025 möglich sein wird, da voraussichtlich erst ab diesem Datum Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Die Briefwahlunterlagen für die Samtgemeindebürgermeisterwahl stehen eventuell schon eine Woche früher ab dem 03.02.2025 zur Verfügung.
Anträge auf Briefwahlunterlagen können bereits jetzt über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten oder online über die Homepage der Samtgemeinde gestellt werden.
Wir bitten um Verständnis.