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Information über die Zuschlagserteilung gem. § 20 VOB/A Abs. 3 und/oder § 30 UVgO

Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A  i.V.m. § 3 NWertVO ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.

Gem. § 30 UVgO hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

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Gemeinde Arholzen

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Gemeinde Deensen

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Gemeinde Dielmissen

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Gemeinde Heinade

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Gemeinde Holzen

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Stadt Stadtoldendorf

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Gemeinde Wangelnstedt

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