Information über die Zuschlagserteilung gem. § 20 VOB/A Abs. 3 und/oder § 30 UVgO
Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.
Gem. § 30 UVgO hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Letzte Aktualisierung: 17.07.2025