Bekanntmachung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf – Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern
Die in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 31.12.2025 Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebiets als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Samtgemeindewahlausschusses für die Samtgemeinderatswahl am 13.09.2026 vorzuschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist zu beachten, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.
Gemäß § 13 Abs. 3 NKWG darf die Übernahme eines Wahlehrenamtes aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:
- die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
- Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Wer ein Wahlehrenamt wahrnimmt, hat Anspruch auf Ersatz seines Aufwandes und seines Verdienstausfalls (§ 13 Abs. 4 NKWG).
Die Vorschläge sind bei der Samtgemeindewahlleitung, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, einzureichen.
Stadtoldendorf, den 19.11.2025
gez. Magnus
Stv. Wahlleitung