Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Eschershausen: Bebauungsplan „Gniesbreite Ost“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Eschershausen hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gniesbreite Ost“ Stadt Eschershausen eingeleitet und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Stadt Eschershausen beabsichtigt im Bereich zwischen den Straßen Gniesbreite und Bruchweg im Anschluss an das Gewerbe- und Industriegebiet Gniesbreite (Bebauungsplan „Gniesbreite“) weitere Baugrundstücke für die Ansiedlung von Gewerbe zu erschließen. Hierzu soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen) entwickelt. Gemäß § 3 (1) BauGB wird für den Bebauungsplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu wird die Vorstudie des Bebauungsplanes in der Zeit vom 01.08.2023 bis einschließlich 31.08.2023 im Rathaus der Stadt Eschershausen, öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können digital auf der Homepage der planungsgruppe puche gmbh unter folgenden Link abgerufen werden: https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
Bürgerinnen und Bürger können bis um 31.08.2023 eine Stellungnahme abgeben. Dies kann in schriftlicher oder digitaler Form per E-Mail an das Planungsbüro erfolgen, das für die Stadt das Planverfahren koordiniert.
Schriftlich
planungsgruppe puche gmbh
Häuserstraße 1
37154 Northeim
Digital
Bei weiteren Fragen steht auch das Bauamt der Samtgemeinde unter bauamt@eschershausen-stadtoldendorf.de zur Verfügung.