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Reform der Grundsteuer in Niedersachsen

Ab 01.01.2025 wird die die Grundsteuerfestsetzung bundesweit reformiert, so auch in Niedersachsen. Als Eigentümer von Grundstücken, die der Grundsteuerpflicht unterliegen, müssen die Steuerpflichtigen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 (verlängerte Abgabefrist) die für eine Neubewertung relevanten Grundstücksdaten ihrer Grundstücke an das zuständige Finanzamt melden.

Mittlerweile erreichen die ersten Infoschreiben der Finanzbehörden die betroffenen Eigentümer. In diesem Infoschreiben werden neben allerlei relevanten Informationen zum Ablauf auch die betroffenen Grundstücke, für welche Informationen abgefragt werden sollen, mitgeteilt (Tabelle am Ende der Rückseite des Infoschreibens).
Auf der Seite http://www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ können die amtlichen Flächen sowie Bodenrichtwerte der betroffenen Grundstücke angezeigt werden, welche im Rahmen der Festsetzungserklärung benötigt werden.

Die Meldung der Daten kann grundsätzlich nur im Internet über „Mein Elster“ erfolgen. Daher ist es erforderlich, hierfür ein Konto unter „www.elster.de“ einzurichten und zu nutzen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Holzminden über die Info-Hotline 05531/122-283 oder Nutzen das Infoangebot auf www.grundsteuerreform.de.

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