Der Winter kommt gewiss: Vorbereitungen für den Winterdienst
Wird ein erstes Resümee über den aktuellen Winter gezogen, wird man ihn wohl ohne Frage als harmlos bezeichnen dürfen. Denn Schneefall oder gar ein Schneechaos gab es bislang nicht, dafür aber immerhin schon erstes Glatteis. Meist ziehen lediglich in den Nächten die Temperaturen an und rutschen unter den Gefrierpunkt, am Tag herrscht meist noch eher milderes Klima.
Für den Winterdienst an sich sind allein in Stadtoldendorf tagsüber drei Räumfahrzeuge mit einem Schneeschild unterwegs, in Eschershausen sind es zwei. Hier sind zwar die meisten Bereiche an externe Firmen vergeben, dennoch beginnen in beiden Städten die Schichten nicht selten bereits um vier Uhr in der Nacht. Abwechseln tut sich der Räumdienst lediglich an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit den Fahrzeugen der Straßenmeisterei oder des Straßenbauamtes, je nach Zuständigkeit.
Doch oft sorgen Hindernisse für Probleme der Räumfahrzeuge, unglücklich aufgestellte Mülltonnen, falsch parkende Fahrzeuge – alles Barrieren, um die die Großfahrzeuge herum manövrieren müssen. Hindernisse, die die Großfahrzeuge vor Probleme stellen, denn mit einem zweieinhalb Meter breiten Räumschild wird es in kleineren Straßen schnell eng, eine Weiterfahrt ist dann oft nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass insbesondere in engen Straßen oder Kurvenbereichen keine Fahrzeuge abgestellt oder zumindest entsprechende Durchfahrtsbreiten eingehalten werden müssen. Das gilt nicht allein nur für die Fahrzeuge des Winterdienstes, denn auch die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst haben oft mit ähnlichen Hindernissen zu kämpfen.
Sind die Räumfahrzeuge schon mehrere Stunden unterwegs, sind am Morgen dann schließlich auch die Bürger gehalten, vor Ihren Häusern die Wege von den Schneemassen zu befreien. Werktags zwischen 08.00 und 19.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen erst ab 09.00 Uhr ist es die Pflicht eines jeden Eigentümers, die Fußgängerwege auf einer Breite von gut eineinhalb Metern frei zu schaffen. Geschoben wird der Schnee dann meist jedoch wieder auf die Straße zurück, weiß man bei der Stadt. Wenn es der große Schneepflug dann wieder zurückdrückt, ist meist der Ärger groß – jedoch unberechtigt: Denn die Eigentümer sind sogar verpflichtet, den Schnee selbst entweder im Garten oder anderswo zu „entsorgen“, so bestätigt es das Ordnungsamt.