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Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Unter der Gewerbesteuer wird eine ertragsabhängige Besteuerung des Betriebs eines Gewerbetreibenden verstanden. Freiberufler hingegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen wird die Gewerbesteuer von der jeweiligen Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, erhoben. In unserem Zuständigkeitsbereich ist die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Ihr Ansprechpartner für die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag eines Unternehmens und errechnet sich über die Kennzahlen Steuermesszahl und Hebesatz, der von den Gemeinden selbst bestimmt werden kann. Nachfolgend sind die in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf aktuell gültigen Hebesätze aufgeführt.

375 v. H.    Stadt Eschershausen
350 v. H.    Stadt Stadtoldendorf
350 v. H.    Gemeinde Arholzen
355 v. H.    Gemeinde Deensen
350 v. H.    Gemeinde Dielmissen
350 v. H.    Gemeinde Eimen
350 v. H.    Gemeinde Heinade
350 v. H.    Gemeinde Holzen
350 v. H.    Gemeinde Lenne
350 v. H.    Gemeinde Lüerdissen
350 v. H.    Gemeinde Wangelnstedt

Letzte Aktualisierung: 03.11.2021
Bei Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Amt für Finanzen
Kirchstraße 4
37627 Stadtoldendorf

Frau Böker
Tel. (05532) 9005-335

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

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