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Ruhezeiten und Lärmschutz beachten

Aus gegebenem Anlass weist die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf auf die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen hin. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unnötigen und vermeidbaren Lärm zu unterlassen und insbesondere während der festgelegten Ruhezeiten Rücksicht auf ihre Nachbarschaft zu nehmen.

Geräuschvolle Arbeiten, durch die Nachbarn erheblich belästigt werden können, dürfen während der Mittagsruhe von 13.00 bis 14.00 Uhr sowie während der Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr nicht durchgeführt werden. Musikinstrumente, Fernseher, Radios und andere akustische Geräte sind in diesen Zeiten nur in einer Lautstärke zu betreiben, durch die andere Personen gestört werden.

Für die Benutzung von Baumaschinen und -geräten, motorbetriebenen Sägen sowie Gartenmaschinen wie Rasenmähern gelten besondere Zeiten: Diese Geräte dürfen ausschließlich werktags von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr eingesetzt werden. Auch Altglascontainer dürfen nur werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr befüllt werden.

Die Samtgemeinde bittet um gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten. Verstöße gegen die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hier geht es zu weiteren Details in der Verordnung.

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