3G in den Rathäusern Eschershausen und Stadtoldendorf
In den beiden Rathäusern in Eschershausen und Stadtoldendorf gilt ab dem 25.11.2021 die 3G-Regel sowohl für Besucher, als auch für Bedienstete. Alle Besucher haben einen entsprechenden Nachweis (Impfausweis, Genesenennachweis, aktuellen negativen Testnachweis) mitzuführen und auf Verlangen eines Bedienstenen vorzuzeigen. Wir machen darauf aufmerksam, dass ohne Nachweis und dem Vorhandensein von 3G eine Bearbeitung Ihrer Anliegen aktuell nicht erfolgen kann. Es gilt zudem auch weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes (KN95, FFP2, OP-Masken) innerhalb der Rathäuser. Es wird empfohlen, zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen vorab einen Termin zu vereinbaren.